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Art. 13 · Fassadengestaltung

BZO Embrach · S. 10 · Original-PDF

1Verputze mit ortsfremden Strukturen sind unzulässig.

2Balkone und Lauben dürfen nicht über den Dachvorsprung hinausragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.