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Art. 48 · Allgemeines
BZO Elsau · S. 16 · Original-PDF
1Im Freihaltebereich sind keine Bauten und Nebenbauten zulässig. 2Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind unzulässig.
Bau- und Zonenordnung Elsau vom 28. November 2025 Seite 12 2.4 Wohnzonen
2.4.1 Grundmasse und Nutzweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.