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Art. 31 · Dachaufbauten und Dachfenster

BZO Elsau · S. 13 · Original-PDF

1Dachaufbauten und -einschnitte sind nicht gestattet. Dachaufbauten

2Einzelne liegende Dachfenster sind zulässig, sofern Dachfenster - die Dachlandschaft nicht gestört wird, - sie unauffällig in die Dachfläche integriert werden, - sie maximal eine Glasfläche von 0.3 m2 pro Fenster aufweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.