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Art. 30 · Dächer

BZO Elsau · S. 13 · Original-PDF

1Zur Dacheindeckung sind Ziegel zu verwenden. Die Ziegel sind in Struktur und Farbe den umliegenden Bauten anzupassen.

2Legt der Kernzonenplan die Hauptfirstrichtung fest, ist diese sinngemäss einzuhalten.

3Ort- und Traufabschlüsse sind in traditioneller Form auszubilden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.