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Art. 10 · Grundmasse für Neubauten
BZO Elsau · S. 8 · Original-PDF
Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: a) Ausnützungsziffer max. 45 % (entfällt in Unterschnasberg) b) Geschosszahl Untergeschosse - Vollgeschosse 2 Dachgeschosse 2 Fassadenhöhe (traufseitig) max. 8.1 m c) Grenzabstand kleiner Grenzabstand min. 3.5 m grosser Grenzabstand min. 3.5 m d) Strassenabstand Das Bauen an die Strassengrenze von Gemeinde- und Staatsstrassen ist im Interesse des Ortsbildschutzes erlaubt, wenn dadurch die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtig wird. e) Gebäudelänge max. 50.0 m
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.