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Art. 58 · Grundmasse

BZO Elgg · S. 28 · Original-PDF

1In der Zone für öffentliche Bauten darf die traufseitige Fassadenhöhe maximal 11.4 m betragen.

2Bezüglich Grenzabstände gegenüber Grundstücken in einer Wohnzone gelten die Vorschriften der jeweils angrenzenden Zone bis auf eine Tiefe von 12.0 m ab Zonengrenze. Stand: 23. Juni 2023 28 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG III. BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR AREALÜBERBAUUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.