← BZO Elgg · Inhaltsverzeichnis
Art. 31 · Fassadengestaltung
BZO Elgg · S. 17 · Original-PDF
Ortsfremde und reflektierende Materialien sowie grelle oder ausgefallene Farben sind für die Fassadengestaltung unzulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.