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Art. 17 · Anordnung der Gebäude
BZO Elgg · S. 13 · Original-PDF
1Durch angemessene Variationen der Hauptfirstrichtung der Bauten ist eine monotone Gesamtwirkung zu vermeiden.
2Innerhalb des Ergänzungsplans «Ortskern Elgg» 1:1000 sind Hauptgebäude auf die rot bezeichneten Baubegrenzungslinien zu stellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.