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Art. 14 · Campingzone Cp
BZO Baureglement Egnach · S. 10 · Original-PDF
1Campingzonen umfassen Gebiete, die dem Aufstellen von Wohnwagen und Zelten zum Campieren dienen.
2Zulässig sind lediglich Bauten und Anlagen, die der einfachen Beherbergung von Personen dienen oder die für den Betrieb dieser Bauten und Anlagen notwendig sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.