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Art. 15 · Reitsportzonen RsBA, RsA
BZO Baureglement Egnach · S. 10 · Original-PDF
1Reitsportzonen RsBA und RsA umfassen Gebiete, die dem Reitsport dienen.
2In der Reitsportzone Bauten und Anlagen RsBA sind Reithallen und Reitanlagen zulässig.
3In der Reitsportzone Anlagen RsA sind Reitanlagen und Fahrnisbauten bis 3.0 m Höhe sowie Kleinbauten zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.