Art. 54 · Erholungszone D, Stadtgraben
BZO Eglisau · S. 19 · Original-PDF
1Die Erholungszone D dient dem Erhalt der bestehenden Hauptgebäude sowie der Familiengärten.
2Die bestehenden Hauptgebäude dürfen erhalten und dazu umgebaut werden. Für Hauptgebäude gelten die Bestimmungen der Kernzone B. Erweiterungs- und Ersatzbauten sind nicht zulässig.
3In den Familiengärten ist ab einer Parzellengrösse von 150 m2 jeweils eine seitlich offene Pergola mit einer Grundfläche von maximal 15 m2 zulässig. Auf kleineren Parzellen darf höchstens eine Gerätekiste mit einer maximalen Grundfläche von 2 m2 und einer maximalen Höhe von 1.20 m aufgestellt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.