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Art. 36 · Zweck
BZO Eglisau · S. 14 · Original-PDF
1Die Kernzone D bezweckt die sorgfältige Einordnung von Um- und Neubauten im Perimeter des überkommunalen Ortsbildes, sodass durch ihre Beziehung zur baulichen und landschaftlichen Umgebung eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.