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Art. 34 · Massgeblicher Bedarf

BZO Egg · S. 18 · Original-PDF

1In Gebieten mit guter Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel kann die Anzahl der zu erstellenden Pflichtparkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher und Kundschaft auf den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Minimalwert in Prozenten des Grenzbedarfs herabgesetzt werden. Für die Zuteilung der einzelnen Grundstücke zu den Reduktionsgebieten (Güteklassen) ist der zur Bau- und Zonenordnung gehörende Übersichtsplan «Reduktionsgebiete Autoabstellplätze» massgebend.

2Massgeblicher Bedarf in % des Grenzbedarfs:

Bewohner/innen

Beschäftigte Besucher/innen und Kundschaft

Min. Min. Min. Klasse B 55 % 30 % 40 % Klasse C 70 % 45 % 50 % Klasse D 85 % 60 % 70 % Klasse E / keine Klasse 100 % 90 % 90 %

3Ergibt die Berechnung der Abstellplätze keine ganze Zahl, werden Bruchteile am Ende der Berechnung bis fünf Abstellplätze mathematisch gerundet und ab sechs Abstellplätzen aufgerundet.

4Unabhängig von der Berechnung des massgeblichen Bedarfs (Abs. 1 und 2) und der Rundung (Abs. 3) muss je nach Nutzweise auf jeden Fall mindestens je 1 Parkplatz für Bewohnerinnen und Bewohner resp. Beschäftigte und je 1 Parkplatz für Besucherinnen und Besucher resp. Kundschaft erstellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.