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Art. 35 · Besondere Verhältnisse

BZO Egg · S. 18 · Original-PDF

Die minimale Zahl an Abstellplätzen kann aus zwingenden Gründen unterschritten werden, insbesondere wenn ein wesentliches öffentliches Interesse besteht oder wenn andere besondere Gründe dies rechtfertigen. Eine solche Abweichung ist im baurechtlichen Entscheid zu begründen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.