Art. 33 · Grenzbedarf für Abstellplätze
BZO Egg · S. 17 · Original-PDF
1Der Grenzbedarf richtet sich nach den folgenden spezifischen Bedarfswerten für Personenwagen-Abstellplätze:
Bewohner/innen und Beschäftigte Besucher/innen und Kundschaft Wohnhäuser:
–Einfamilienhäuser
2PP/EFH
1PP/EFH
–Reiheneinfamilienhäuser
2PP/REFH
1PP/3 Wohnungen
–Mehrfamilienhäuser
1PP/80 m2 GNF, min. aber 1 PP/Wohnung
1PP/3 Wohnungen Gastbetriebe:
–Restaurant, Café
1PP/40 Sitzplätze
1PP/6 Sitzplätze Verkaufsgeschäfte:
–Lebensmittel
1PP/150 m2 GNF
1PP/30 m2 GNF
–nicht Lebensmittel
1PP/150 m2 GNF
1PP/60 m2 GNF Büros und Dienstleistungen:
1PP/50 m2 GNF
1PP/100 m2 GNF
–publikumsorientierte DL-Betriebe
–reine Büro-Betriebe
1PP/50 m2 GNF
1PP/500 m2 GNF
2Bei anderen Nutzungen ist die Zahl der Abstellplätze nach der VSS-Norm SN 640 281 zu bestimmen.
3Als Gesamtnutzfläche (GNF) gilt die Summe aller für Wohn- oder Arbeitszwecke genutzten Geschossflächen inkl. Dach-, Attika- und Untergeschosse, ohne Aussenwandanteil. 17 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Egg ____________________________________________________________________________
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.