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Art. 33 · Grenzbedarf für Abstellplätze

BZO Egg · S. 17 · Original-PDF

1Der Grenzbedarf richtet sich nach den folgenden spezifischen Bedarfswerten für Personenwagen-Abstellplätze:

Bewohner/innen und Beschäftigte Besucher/innen und Kundschaft Wohnhäuser:

–Einfamilienhäuser

2PP/EFH

1PP/EFH

–Reiheneinfamilienhäuser

2PP/REFH

1PP/3 Wohnungen

–Mehrfamilienhäuser

1PP/80 m2 GNF, min. aber 1 PP/Wohnung

1PP/3 Wohnungen Gastbetriebe:

–Restaurant, Café

1PP/40 Sitzplätze

1PP/6 Sitzplätze Verkaufsgeschäfte:

–Lebensmittel

1PP/150 m2 GNF

1PP/30 m2 GNF

–nicht Lebensmittel

1PP/150 m2 GNF

1PP/60 m2 GNF Büros und Dienstleistungen:

1PP/50 m2 GNF

1PP/100 m2 GNF

–publikumsorientierte DL-Betriebe

–reine Büro-Betriebe

1PP/50 m2 GNF

1PP/500 m2 GNF

2Bei anderen Nutzungen ist die Zahl der Abstellplätze nach der VSS-Norm SN 640 281 zu bestimmen.

3Als Gesamtnutzfläche (GNF) gilt die Summe aller für Wohn- oder Arbeitszwecke genutzten Geschossflächen inkl. Dach-, Attika- und Untergeschosse, ohne Aussenwandanteil. 17 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Egg ____________________________________________________________________________

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.