Art. 27 · Technisch bedingte Dachaufbauten; Sonnenkollektoren; Antennenanlagen
BZO Baureglement 2007 · S. 10 · Original-PDF
Technisch notwendige Bauteile wie Kamine, Ventilationszüge und Liftaufbauten dürfen unabhängig von den Vorschriften über den Ausbau des Dachgeschosses erstellt werden. Technisch notwendige Dachaufbauten sind möglichst klein zu halten, zusammenzufassen und der Sicht nach Möglichkeit zu entziehen. Sonnenkollektoren dürfen nicht verunstaltend wirken. Insbesondere müssen sie sich bezüglich Form, Struktur und Farbgebung in die Dach- und Fassadenfläche einfügen. Antennenanlagen haben sich bezüglich Gestaltung, Standort und Farbgebung in die bauliche Umgebung einzufügen. V. VORSCHRIFTEN ZU VERKEHR UND UMGEBUNG
Abstellflächen für Motorfahrzeuge
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