Art. 62 · Gebühren
BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 28 · Original-PDF
1Die Gebühren für die amtlichen Kosten von Entscheiden und die übrigen Aufwendungen bei der Erfüllung planungs- und baurechtlicher Aufgaben werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem hat die zuständige Stelle Anspruch auf Ersatz von Auslagen für den Beizug von Fachpersonen, die Durchführung von Expertisen und die Baukontrolle.
2Die Gemeinde legt den massgebenden Stundenansatz zwischen CHF 60.- und 300.- fest.
3Gebühren und Auslagen hat zu tragen, wer die entsprechenden Handlungen veranlasst.
4Die zuständige Stelle kann zur Sicherstellung von Gebühren und Ersatzabgaben Kostenvorschüsse verlangen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.