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Art. 23 · Abstimmung Nutzung und Verkehr in der Arbeitszone

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 14 · Original-PDF

1Nutzungen mit mehr als 15 Fahrten DTV pro 100 m2 realisierter Nutzfläche sind in der Arbeitszone nicht zulässig. Die zulässigen Verkaufsnutzungen gemäss Art. 24 BZR sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Für bestehende Nutzungen gilt die Bestandesgarantie gemäss § 178 PBG.

2Unter den realisierten Nutzflächen sind die Nettogeschossfläche gemäss Anhang 10 BZR sowie die Nettofläche gemäss § 169 PBG zu verstehen. Bei den realisierten Nutzflächen von überhohen Räumen (z.B. Gewerbehallen) dürfen zusätzlich pro 3.0 m vollständig erreichter Raumhöhe entsprechende Geschosse mitberücksichtigt werden („virtuelle Geschosse“).

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.