Art. 2 · Anordnungen innerhalb der Bauzonen
BZO Dübendorf · S. 9 · Original-PDF
Innerhalb der Bauzonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende Anordnungen festgesetzt: Anordnungen innerhalb der Bauzonen
- Zulassung mässig störenden Gewerbes - Gewerbeerleichterung - Waldabstandslinien - Gewässerabstandslinien - Aussichtsschutz Seite 7 Zu Art. 3 Diese Pläne sind notwendig, da die Anordnungen gemäss Art. 2 in Worten nicht genügend umschrieben werden können. Diese Detailpläne ergänzen den Zonenplan 1:5000. Sie gehen hinsichtlich der durch sie geregelten Belange dem Zonenplan vor.
Die Kernzonenpläne verdeutlichen die Vorschriften für die Kernzonen. Sie regeln genauer, als dies in Worten möglich ist, die Klassierung und die Stellung der Gebäude (PBG §§ 46, 50,66, 262, 67, 263, 75, 203).
Der Ergänzungsplan „Zentrumszone Hochbord“ verdeutlicht die Vorschriften für die Zentrumszone Z4 und legt sie örtlich fest.
Die behördenverbindlichen Pläne und Texte dienen zur Koordination der Folgeplanungen. Seite 8
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.