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Art. 93 · Sanierungsplanungen

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 46

1Die Gemeinde überwacht den Zustand und die Funktionsfähigkeit der eige­ nen und der privaten Erschliessungsanlagen.

2Sie stellt laufend Optimierungen nach dem neusten Stand der Technik und umfassende Erneuerungen durch frühzeitige Sanierungsplanungen sicher.

3Sind Erschliessungsanlagen eines Quartiers erneuerungsbedürftig oder fehlen klare rechtliche Regelungen bezüglich Benützung, Unterhalt, Erneue­ rung und Finanzierung gemeinschaftlich genutzter privater Erschliessungs­ anlagen, kann die Baubehörde eine Sanierungsquartierplanung durchfüh­ ren. 46 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1

6Vollzugs- und Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.