Art. 84 · Erschliessungsprogramm
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 43
1Die Baubehörde ist zuständig für den Erlass des Erschliessungspro gramms. Dieses wird vom Bauamt erarbeitet. 43 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems
2Die Baubehörde legt den Entwurf für das Erschliessungsprogramm in der Gemeinde während 30 Tagen öffentlich auf und gibt die Auflage im amtli chen Publikationsorgan der Gemeinde und im Kantonsamtsblatt bekannt. Während der öffentlichen Auflage können Betroffene bei der Baubehörde Vorschläge und Einwendungen einbringen. Diese prüft die Eingaben, ent scheidet über allfällige Anpassungen und erlässt das Erschliessungspro gramm.
3Die Baubehörde sorgt dafür, dass die sich aus dem Erschliessungspro gramm ergebenden finanziellen Verpflichtungen in das jährliche Budget der Gemeinde aufgenommen werden.
4Bei wesentlichen Anpassungen des Erschliessungsprogramms ist das Auf lageverfahren zu wiederholen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.