Art. 66 · Förderung: Beiträge Gebäudesanierungen und -umbauten
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 35
1Die Gemeinde gewährt analog dem Kanton und dem Bund Beiträge für Massnahmen an bestehenden Bauten und haustechnischen Anlagen, wenn damit ein bedeutend kleinerer Energiebedarf oder ein wesentlich besserer Nutzungsgrad erzielt wird als die kantonalen Mindestvorschriften verlan gen. *
2Die kommunalen Beiträge werden im Verhältnis zu den rechtskräftigen kantonalen Beiträgen geleistet. Der Gemeinderat bestimmt jährlich den ent sprechenden Faktor, welcher zwischen 0.25 und 2.0 liegt. *
3Die Beitragsgesuche sind spätestens innert 30 Tagen seit Rechtskraft der kantonalen Beitragsverfügung unter Vorweisung derselben schriftlich an die Baubehörde einzureichen.
4Die kantonalen Bestimmungen über die Rückforderung geleisteter Beiträge gelten sinngemäss. 35 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems 4.4 Gestaltung und Umwelt
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.