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Art. 61 · Kinderspielplätze
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 33
1Werden Wohnsiedlungen oder Mehrfamilienhäuser mit mehr als vier Woh nungen erstellt, wesentlich umgebaut oder erweitert, sind auf privatem Grund besonnte und vor dem Verkehr geschützte Kinderspielplätze von aus reichender Grösse zu erstellen.
2Diese Verpflichtung gilt nicht in der Kernzone. In den anderen Zonen kann die Baubehörde in begründeten Fällen Ausnahmen gestatten. 33 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.