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Art. 58 · Zuständigkeiten bei Quartierplanungen

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 29

1Zuständig für die Einleitung von Quartierplanungen ist der Gemeindevor­ stand. Er gibt vorgängig dem Gemeinderat mit einem Bericht die Möglich­ keit, über die Ziele der Planung zu diskutieren.

2Zuständig für den Erlass und Änderungen von Quartierplänen ist der Gemeinderat. 29 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems

4Kommunale Bauvorschriften 4.1 Formelles Baurecht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.