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Art. 56 · Versorgungs- und Entsorgungsanlagen

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 28

1Der Generelle Erschliessungsplan unterscheidet die bestehenden und ge­ planten Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, die für die hinreichende Erschliessung der Bauzonen notwendig sind. Dazu zählen namentlich Anla­ gen der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung, der Telekommuni­ kation, der Abfallbewirtschaftung und – nach Massgabe des Generellen Ent­ wässerungsplans – Anlagen der Abwasserbeseitigung. 28 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1

2Die im Generellen Erschliessungsplan festgelegten Versorgungs- und Ent­ sorgungsanlagen sind öffentlich. Der Anschluss privater Grundstücke an die öffentlichen Anlagen sowie die Entsorgung von Abfällen richten sich nach den Erschliessungsreglementen.

3Wo der Generelle Erschliessungsplan für Versorgungs- und Entsorgungs­ anlagen lediglich Anschlusspunkte bestimmt, wird die genaue Linienführung der Anlagen im Rahmen einer Folgeplanung oder im Baubewilligungsverfah­ ren festgelegt. 3.5 Folgeplanungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.