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Art. 50 · Versorgungs- und Entsorgungsbereiche

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 26

1In den im Generellen Erschliessungsplan festgelegten Versorgungs- und Entsorgungsbereichen gelten besondere Erschliessungsanordnungen.

2In Versorgungs- und Entsorgungsbereichen mit gemeinschaftlicher Erschliessung sind die im Generellen Erschliessungsplan festgelegten Ver­ sorgungs- und Entsorgungsanlagen wie zentrale Heizanlagen, Gemeinschaftsantennen, Sammelanschlüsse, Abfallsammelstellen als Gemeinschaftsanlagen für alle innerhalb des Bereichs gelegenen Grund­ stücke auszuführen, und für die einbezogenen Grundstücke kann eine ent­ sprechende Anschlusspflicht angeordnet werden. 26 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1

3In den Entsorgungsbereichen Abwasser hat die Entwässerung entspre­ chend der Systemvorgabe im Trenn-, Teiltrenn- oder Mischsystem resp. über Versickerungen zu erfolgen. 3.4.3 Erschliessungsanlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.