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Art. 46 · Baulinien für die bauliche Gestaltung

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 24

1Baulinien des Typs A gelten wie Grenzabstandsvorschriften. Unterschrei­ tungen gemäss KRG sind nicht zulässig. 24 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1

2Baulinien des Typs B gelten wie Grenzabstandsvorschriften. Unterschrei­ tungen gemäss KRG sind zulässig.

3Baulinien des Typs C bestimmen zwingend die Lage von Fassadenfluch­ ten (3.1).

4Baulinien des Typs D bestimmen zwingend die vertikale und horizontale Ausdehnung von Gebäuden.

5Baulinien für die bauliche Gestaltung werden im Generellen Gestaltungs­ plan oder in Folgeplänen festgelegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.