Art. 26 · Gewerbezone
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 15
1Die Gewerbezone ist für gewerbliche Bauten bestimmt.
2Pro Gewerbebetrieb sowie pro einheitlichem, zusammenhängenden Ge bäudekomplex mit mehreren Gewerbebetrieben ist nur eine Wohnung ge stattet. Diese darf ausschliesslich vom Betriebsinhaber oder einem Betriebsangestellten genutzt werden.
3In der Gewerbezone Hofstättle werden Bauten und Anlagen erst bewilligt, wenn die im Generellen Erschliessungsplan enthaltene Erschliessungsstras se „Via Lagher“ baulich und verkehrstechnisch neu so ausgestaltet und beruhigt wird, dass Konflikte zwischen dem motorisierten Verkehr einerseits und dem Langsamverkehr, Anwohnern sowie Nutzern der Sportanlagen anderseits möglichst minimiert werden können. *
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.