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Art. 25 · Wohnzonen 2–4

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 15

1Die Wohnzonen sind für Wohnbauten bestimmt. Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe einschliesslich Gastgewerbebetriebe sind zulässig, sofern sie ihrem Wesen nach in Wohnquartiere passen.

2In den Wohnzonen gilt die offene Bauweise. Reihenhäuser sind im Rah­ men der Vorschriften über die Gebäudelängen zulässig. 3.2.2.2.2 Gewerbe- und Industriezonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.