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Art. 2 · Regionale Zusammenarbeit

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 1

1Die Gemeinde arbeitet in Fragen der Raumentwicklung aktiv mit den be­ nachbarten Gemeinden und mit der regionalen Organisation zusammen. Sie wirkt insbesondere in überkommunalen Richtplanungen sowie bei der Erfül­ lung weiterer überkommunaler Raumentwicklungsaufgaben mit.

2Die Gemeinde stimmt ihre Bodenpolitik und Baulandentwicklung regional ab. Art. 3 * Behördenorganisation: Baubehörde

1Baubehörde ist, unter Vorbehalt der Kompetenzen der Baukommission, der Gemeindevorstand. Sie sorgt für eine fachlich kompetente, wirksame, zeit­ gerechte und koordinierte Erfüllung ihrer Aufgaben. 1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems

2Sie setzt hierfür Fachleute und geeignete technische Hilfsmittel ein und sorgt für eine kontinuierliche Weiterbildung der mit Bauaufgaben betrauten Gemeindemitarbeitenden. Art. 4 * Behördenorganisation: Baukommission

1Die Baukommission besteht aus drei Mitgliedern.

2Der Vorsteher des Departements Bauwesen und Anlagen gehört ihr von Amtes wegen an. Die übrigen Mitglieder werden vom Gemeinderat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

3Die Baukommission konstituiert sich selbst. Sie ist beschlussfähig, wenn zwei Mitglieder anwesend sind.

4In der Baukommission nehmen ergänzend die Leitung Bauamt von Amtes wegen und eine vom Gemeindevorstand für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählte Fachperson mit beratender Stimme Einsitz.

5Die Baukommission bereitet Baugeschäfte vor, trifft Entscheide im Rahmen ihrer Befugnisse oder stellt dem Gemeindevorstand Antrag.

6Über Bauvorhaben, gegen welche keine Einsprachen eingereicht werden, entscheidet die Baukommission endgültig.

2Richtplanung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.