Art. 1 · Geltungsbereich und Zweck
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 1
1Das Baugesetz gilt für das ganze Gemeindegebiet. Es dient der zielgerich teten räumlichen Entwicklung des Siedlungs- und Landschaftsraums unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen der Wohnlichkeit, des Ortsbild schutzes, der gutnachbarlichen Beziehungen und des Umwelt- und Klima schutzes (inklusive Mikroklima). Es regelt das Bau- und Planungswesen, so weit die Gemeinde dafür zuständig ist.
2Bei Planungen und bei der Erteilung von Baubewilligungen sind neben den kommunalen Vorschriften die einschlägigen Bestimmungen des eidgenössi schen und kantonalen Rechts einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.