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Art. 18 · Konkrete Masse für einzelne IVHB-Begriffe

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 11

1Für die nachstehenden IVHB-Begriffe gelten die folgenden Masse: a) Kleinbauten und Anbauten (2.2 und 2.3): 1. maximal zulässige traufseitige Fassadenhöhe (5.1): 3 m 2. maximal anrechenbare Gebäudefläche (Anhang IVHB): 30 m² 3. maximale Gebäudelänge: 7 m b) Unterniveaubauten (2.5): 1. maximales Durchschnittsmass b über dem massgebenden Terrain: 0.6 m 2. maximales Mass f über dem massgebenden Terrain: 0.8 m c) Vorspringende Gebäudeteile (3.4): 1. maximal zulässiges Mass a für die Tiefe: 1.5 m bzw. 1 m in der Kernzone 2. maximal zulässiges Mass b für die Breite: 4 m 3. maximal zulässiger Anteil des zugehörigen Fassadenabschnittes: 1/3 d) Technisch bedingte Dachaufbauten (5.1): 1. maximal zulässiges Mass: 1.5 m e) Zurückversetzte Brüstungen bei Flachdachbauten (5.2): 1. minimal notwendiger Versatz: 1.5 m f) Dachaufbauten (5.2): 1. maximal zulässige Höhe (Überschreitung der Dachfläche): 0.5 m unter dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion (5.1) g) Untergeschosse (6.2): 1. maximal zulässiges Durchschnittsmass b über der Fassadenlinie: 1.2 m h) Dachgeschosse in der Kernzone (6.3): 1. maximale Kniestockhöhe b: 1.6 m 2. zulässige Breite von Dachaufbauten, damit das Dachgeschoss nicht zum Vollgeschoss wird: 4 m 11 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems 3. in der Summe maximal 1/3 der Fassadenlänge

i)* Attikageschoss (6.4): 1. minimal notwendiger Versatz a: 3 m auf der längeren der bei­ den Gebäudeseiten mit grossem Grenzabstand 2. minimal notwendiger Versatz b: 1.5 m auf allen übrigen Seiten 3. Mit Zustimmung der unmittelbar betroffenen Nachbarn und so­ fern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen­ stehen, kann auf die Einhaltung des minimal notwendigen Versatzes a und b auf zwei Fassenfluchten verzichtet werden. In diesem Fall vergrössert sich der Versatz a und b gegenüber den bei-den übrigen Fassadenfluchten entsprechend j) Pultdächer: 1. minimal notwendiger Versatz c: 2 m auf der längeren der bei­ den Gebäudeseiten mit grossem Grenzabstand 3.2.2.2 Zonenvorschriften 3.2.2.2.1 Wohnbauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.