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Art. 34 · Sonderbauvorschriften

BZO Dietlikon · S. 17 · Original-PDF

"Dienstleistungs- und Büronutzung" 1 Mit diesen Sonderbauvorschriften werden die Voraussetzungen für die konzentrierte Ansiedlung von arbeitsplatzintensiven Dienstleistungsund Büronutzungen geschaffen. Geltungsbereich 2 Die im Zonenplan entsprechend bezeichneten Gebiete können alternativ zur Grundordnung nach folgenden Sonderbauvorschriften im Sinne von § 79 ff. PBG überbaut werden. Soweit die Sonderbauvorschriften nichts Besonderes regeln, gilt die jeweils gültige Bau- und Zonenordnung. Nutzungsmass 3 Für Gebäude und Gebäudeteile mit regelgeschossbezogener, reiner Dienstleistungs- und Büronutzung kann die Baumassenziffer anteilsmässig um 2.0 m3/m2 erhöht werden, wenn nachfolgende Voraussetzung erfüllt ist:

–Mit dem Baugesuch ist ein verbindliches Mobilitätskonzept beizubringen, welches sicherstellt, dass keine Erhöhung der zonengemässen Verkehrserzeugung resultiert. Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon 17 Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon 4 Ergänzende Bauvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.