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Art. 311

BZO Dietikon · S. 20 · Original-PDF

Die Pflichtparkplatzzahl hängt ab von der Güteklasse der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr. Die Bestimmung der Güteklassen erfolgt aufgrund der Wegleitung zur Ermittlung des Parkplatzbedarfes der Baudirektion. Abstellplätze für Motorfahrzeuge Für nachfolgend genannte anrechenbare Geschossfläche (GF) ist je ein Personenwagenabstellplatz zu schaffen. Zur anrechenbaren Geschossfläche zählen auch Wohn-, Schlaf- oder Arbeitsräume in Dach- und Untergeschossen.

a)Anzahl Nutzung 2

–publikumsintensiv

–publikumsorientiert

–nicht publikumsorientiert Lebensmittelläden Übrige Läden Industrie, Gewerbe 90 65 90 120 65 120 250 80 45 60 80 45 80 170 80 30 40 50 30 50 130 19 Hochbauabteilung Bei Industrie- und Gewerbebauten sind pro Arbeitsplatz mindestens folgende Parkplatzzahlen einzuhalten: Güteklasse B: 0.2 PP/A Güteklasse C: 0.3 PP/A Güteklasse D: 0.4 PP/A Bruchteile von Abstellplätzen sind aufzurunden. Ein LW-Abstellplatz entspricht drei PW-Abstellplätzen. Bei besonderen Verhältnissen, namentlich bei Hotels und Gaststätten, bestimmt sich die Zahl der Abstellplätze nach den Bedürfnissen im Einzelfall. Insbesondere haben Industrie- und Gewerbebetriebe genügend Abstellflächen für die der Aufrechterhaltung des Betriebes dienenden Lastwagen zu schaffen. b) Besondere

Verhältnisse Bei Wohnbauten ist zusätzlich zu den erforderlichen Abstellplätzen bei Mehrfamilienhäusern pro 6 Wohnungen je 1 Besucherparkplatz zu erstellen und zu bezeichnen, mindestens jedoch ein Abstellplatz. Bei den übrigen Nutzungen sind die Besucherparkplätze nach den konkreten Bedürfnissen zu bezeichnen. c) Besucher-

parkplätze

Nutzung2 1 Abstellplatz pro … m GF
Güteklasse BGüteklasse CGüteklasse D
Wohnen Dienstleistungen - publikumsintensiv - publikumsorientiert - nicht publikumsorientiert Lebensmittelläden Übrige Läden Industrie, Gewerbe90 65 90 120 65 120 25080 45 60 80 45 80 17080 30 40 50 30 50 130

Tabelle von S. 20 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.