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Art. 241 · In der Industriezone sind stark störende Betriebe sowie Handels- und …

BZO Dietikon · S. 15 · Original-PDF

Dienstleistungsbetriebe zulässig. Nutzweise Betriebe, die einen überdurchschnittlichen Verkehr auslösen, sind zulässig, sofern sich die Mehrbelastung für die umliegenden Gebiete als zumutbar erweist. Diesbezüglich kann ein Fachgutachten verlangt werden. F. Zone für öffentliche Bauten1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.