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Art. 23 · Die geschlossene Bauweise ist erlaubt, die Bautiefe
BZO Dietikon · S. 14 · Original-PDF
nicht begrenzt. Bauweise, Bautiefe Art. 23 a2 Der rückwärtige und seitliche Grenzbau ist mit Zustimmung des Nachbarn zulässig. Grenzbau 13 Hochbauabteilung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.