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Art. 78 · Schutzzone Laret

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 26

1Die Schutzzone Laret umfasst den Schwarzsee, Uferbereiche, Moore sowie angrenzende Übergangsgebiete. Sie dient dem Schutz dieser naturnahen Lebensräume und Standorte.

2Alle störenden Eingriffe, wie Bauten und Anlagen aller Art, Terrainveränderungen, Drainagen und weitere störende Nutzungen, sind untersagt.

3Die Baubehörde trifft notwendige Massnahmen zur Pflege und Kennzeichnung der geschützten Gebiete. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist im Rahmen des Zonenzwecks und der Pflegemassnahmen zulässig. Terrainveränderungen als Pflegemassnahmen sind erlaubt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.