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Art. 65 · Gewerbezone

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 20

1Die Gewerbezone ist für immissionsträchtige Gewerbe- und Industrienutzung bestimmt.

2Es sind nur Personalwohnungen gestattet, wenn die dauernde Anwesenheit betriebsnotwendig ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.