← BZO Davos · Inhaltsverzeichnis
Art. 170 · "Bauperimeter
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 49
Bergbahnen"
1In den im Plan als „Bauperimeter Bergbahnen“ bezeichneten Gebieten gelten die Zonen und das BauG 1977 in der letzten gültigen Fassung.
2Sie können im ordentlichen Verfahren in eine Regelung gemäss geltendem Baugesetz überführt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.