Art. 17 · Bewilligungen der Baukommission
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 4
b) Bewilligungen der Baukommission Der Bewilligung durch die Baukommission bedürfen insbesondere: 1. Erneuerungen, soweit sie nach aussen in Erscheinung treten, Isolationen und Dachsanierungen; 2. Kleinbauten und provisorische Bauten sowie Fahrnisbauten, Wohnwagen und ähnliche Objekte, die im Sinne einer festen Baute oder Anlage mehr als einen Monat pro Jahr am gleichen Ort aufgestellt werden sollen; 4 60 3. Aussenantennen, mehr als 0,5 m2 grosse Parabolspiegel sowie Solaranlagen, die keinen öffentlichen Luftraum beanspruchen; 4. Reklameeinrichtungen, wie Firmentafeln, Schaukästen, Leuchtreklamen; 5. Einfriedungen aller Art, ausgenommen Weidezäune.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.