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Art. 168 · Änderung der AZ

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 49

Bei einer Erhöhung der Ausnützungsziffer kann eine Differenz zwischen alter und neuer Ausnützungsziffer nachträglich ausgenützt werden, wobei bestehende Übernutzungen einzurechnen sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.