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Art. 6 · Zulässige Höhen / Grenzabstand (vgl. Skizze im Anhang)
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 6 · Original-PDF
Höhenmasse in § 139 Abs. 3 PBG. Die Talseite orientiert sich am generellen Zulässige Höhen / Verlauf der Höhenkurven im Quartier. Grenzabstand
2Die Oberkante der Dachfläche darf höchstens 50 cm über dem für die (vgl. Skizze im Anhang) talseitige Fassadenhöhe massgebenden höchsten Punkt der Dachkonstruktion liegen. Mit Ausnahme von Flachdächern gilt für die Gesamthöhe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.