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Art. 5 · Qualifiziertes Verfahren

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 6 · Original-PDF

a)wenigstens drei jurierbare Projektentwürfe von voneinander unabQualifiziertes Verfahren hängigen Verfassern vorliegen und

b)eine Fachjury, die Gemeinde und allenfalls weitere von ihr bestimmte Fachgremien an der Vorbereitung des qualifizierten Verfahrens und an der Jurierung der Projektentwürfe beteiligt sind.

2Die Gemeinde kann bei qualifizierten Verfahren einzeln oder in Kombination:

a)einen der Projektverfassern am qualifizierten Verfahren bestimmen sowie

b)ein neues qualifiziertes Verfahren verlangen, wenn sich seit dem qualifizierten Verfahren die Verhältnisse erheblich geändert haben.

3Die Gemeinde kann das Nähere in einer Verordnung regeln. II. Zonenbestimmungen 1. Definitionen

1Für die Festlegung der talseitigen Fassadenhöhe gilt die Definition der

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.