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Art. 82 · Fliessgewässer
BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 23
Die Fliessgewässer sind in ihrer Art nach Möglichkeit zu erhalten und als gestalterische Elemente zu fördern.
E. Genereller Erschliessungsplan
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.