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Art. 83 · Genereller Erschliessungsplan (GEP)

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 23

1Der Generelle Erschliessungsplan (GEP) legt in den Grundzügen die Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen zur Erschliessung der Bauzonen und anderer Nutzungszonen fest. Er enthält mindestens die Anlagen der Grundund Groberschliessung für das gesamte Stadtgebiet. 1.7.2020 23 611 $$$

2Er kann Erschliessungsetappen, Baulinien und weitere Erschliessungsanlagen enthalten.

3Der Generelle Erschliessungsplan dient als Grundlage für die generellen Projekte und für die Finanzierung der Erschliessung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.