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Art. 81 · Historische Wege
BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 23
Veränderungen an der Wegführung oder der baulichen Substanz, die über die bisherige Nutzung und den Unterhalt hinausgehen, sind mit besonderer Sorgfalt zu beurteilen und vorzunehmen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.