← BZO Chur · Inhaltsverzeichnis
Art. 32 · Kinderspielplätze
BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 9
Bei Neubauten und wesentlichen Umbauten von Mehrfamilienhäusern oder Wohnsiedlungen sind besonnte, möglichst windgeschützte und kindergerechte Spielplätze oder Spielwiesen auf privatem Grund in ausreichender Grösse abseits vom Verkehr anzulegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.