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Art. 21 · Wohn- und Arbeitszone WA5
BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 7 · Original-PDF
1Die Wohn- und Arbeitszone WA5 ist für mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe bestimmt. Vorbehalten bleiben die Einschränkungen gemäss § 39. In der Teilzone A ist Wohnen zulässig. In der Teilzone B sind Wohnungen nur für Betriebspersonal gestattet, dessen Anwesenheit aus betrieblichen Gründen nötig ist.
2Bauentwicklung, Koordination und Infrastruktur einerseits sowie Nutzung, Bauweise, Baudichte und Aussenraum anderseits werden in einem Bebauungsplan geregelt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.