Art. 21a · Wohn- und Arbeitszone Papieri
BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 7 · Original-PDF
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1Die Wohn- und Arbeitszone Papieri ist für eine Mischnutzung mit einem Anteil von mindestens 50% Wohnnutzungen und einem Anteil von mindestens 25% Arbeitsnutzungen (Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störende Gewerbe- und Industriebetriebe, Lagerflächen, publikumsorientierte Nutzungen und Nutzungen im öffentlichen Interesse) bestimmt.
2Bebauung und Nutzung, Freiraum und Ökologie, Verkehr, Umwelt und Energie sowie Bauentwicklung und deren Infrastruktur werden im Bebauungsplan geregelt. Die Nutzungsart und deren Verteilung hat die Grundeigentümerschaft in einem Entwicklungsmonitoring vorzuweisen.
3Historische Gebäude mit dem Erhaltungsziel Strukturerhalt und Volumenerhalt werden durch den Bebauungsplan geregelt.
4 §22 ist nur unter der Voraussetzung eines rechtkräftigen Bebauungsplan Papieri-Areal gültig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.