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Art. 22 · Gewerbezone
BZO Bürglen · S. 12
1Die Gewerbezone ist für höchstens mässig störende Gewerbebetriebe bestimmt.
2Bürobauten sind gestattet.
3Wohnungen sind nur für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für Angestellte zulässig, die betrieblich an den Standort gebunden sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.